Mängel an der PV-Anlage: Ihre Rechte
Defekte Module, Leistungsverlust, fehlerhafte Montage – was tun bei Mängeln an Ihrer Photovoltaikanlage? Alle Rechte im Überblick.
Bei Mängeln an Ihrer PV-Anlage haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt. Die Gewährleistungsfrist beträgt beim Werkvertrag 5 Jahre – aber nur wenn die Anlage ein Bauwerk ist. Die meisten PV-Anlagen (Auf-Dach) gelten rechtlich nicht als Bauwerk, sodass auch beim Werkvertrag nur 2 Jahre gelten. Handeln Sie schnell: Dokumentieren Sie Mängel sofort und setzen Sie dem Installateur eine schriftliche Frist.
Wenn Ihre Photovoltaikanlage nach der Installation nicht einwandfrei funktioniert, stehen Sie vor einer rechtlich komplexen Situation. Ob defekte Solarmodule, fehlerhafte Verkabelung, mangelhafte Dachdurchführungen oder ein Wechselrichter, der immer wieder ausfällt – Mängel an PV-Anlagen sind häufiger als viele Käufer ahnen. Dieser Artikel erklärt Ihnen systematisch, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen.
Was gilt als Mangel bei einer PV-Anlage?
Werkvertrag oder Kaufvertrag – was gilt?
Ihre Rechte bei Mängeln: Die Stufenleiter
Beschaffenheitsvereinbarung: Herkunft und Marke der Module
Beweissicherung: So dokumentieren Sie Mängel richtig
Häufig gestellte Fragen
Wie lange habe ich Zeit, Mängel zu reklamieren?
Das hängt von Vertragstyp und Anlagenart ab. Bei einem Kaufvertrag (Regelfall bei typischen Auf-Dach-Anlagen) beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Übergabe. Bei einem Werkvertrag gilt ebenfalls 2 Jahre – die 5-Jahres-Frist nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB greift nur, wenn die Anlage ein Bauwerk ist. Das ist bei Standard-PV-Anlagen nach der BGH-Rechtsprechung (VIII ZR 318/12) in der Regel nicht der Fall. Nur bei In-Dach-Anlagen (BIPV), die die Dachfunktion übernehmen, kommen 5 Jahre in Betracht. Wichtig: Beim Werkvertrag beginnt die Frist erst mit der förmlichen Abnahme, beim Kaufvertrag mit der Übergabe.
Was kann ich tun, wenn der Installateur insolvent ist?
Wenn der Installateur insolvent ist, können Sie Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Zusätzlich können Ansprüche gegen den Hersteller der Module oder des Wechselrichters aus der Produktgarantie bestehen. Ein Anwalt kann prüfen, ob weitere Anspruchsgegner in Betracht kommen.
Muss ich einen Anwalt beauftragen?
Für eine Mängelrüge brauchen Sie keinen Anwalt. Sobald der Installateur die Mängelbeseitigung verweigert oder es zu einem Rechtsstreit kommt, ist anwaltliche Unterstützung jedoch dringend empfehlenswert. Bei Streitwerten über 5.000 Euro ist die Beauftragung eines Anwalts vor Gericht ohnehin Pflicht.
Kann ich die Zahlung verweigern, wenn Mängel vorliegen?
Ja, Sie haben ein Zurückbehaltungsrecht. Sie können einen angemessenen Teil des Kaufpreises (in der Regel das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten) einbehalten, bis der Mangel behoben ist. Zahlen Sie den Rest des Kaufpreises nur unter ausdrücklichem Vorbehalt.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch gegen den Verkäufer/Installateur. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers (z.B. 25 Jahre Leistungsgarantie für Module). Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen und sollten parallel verfolgt werden.
Kann ich Minderung verlangen, wenn andere als vereinbarte Module geliefert wurden?
Ja. Wenn im Vertrag eine bestimmte Marke, ein Modell oder eine Herkunftsangabe (z.B. 'deutsche Module') vereinbart wurde und der Installateur stattdessen andere Komponenten liefert, liegt eine Verletzung der Beschaffenheitsvereinbarung gem. § 434 Abs. 2 BGB vor. Das OLG Brandenburg hat in einem Grundsatzurteil (7 U 38/17) entschieden, dass der Käufer in diesem Fall Kaufpreisminderung verlangen kann – auch wenn die Anlage technisch funktioniert. Prüfen Sie daher Ihr Angebot und die Auftragsbestätigung sorgfältig auf solche Angaben.
Ersteinschätzung anfragen
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Jetzt anfragenDirekt anrufen