Haustürwiderruf bei PV-Verträgen
Wurde Ihr PV-Vertrag an der Haustür oder telefonisch abgeschlossen? Sie haben 14 Tage Widerrufsrecht – oft auch noch Jahre später. Alle Voraussetzungen und Fristen im Überblick.
Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen PV-Verträgen (Haustür, Telefon, Messe) ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wurde keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Der Widerruf muss schriftlich erklärt werden.
Viele Photovoltaikanlagen werden nicht im Ladengeschäft, sondern an der Haustür, auf Messen, telefonisch oder über Online-Plattformen verkauft. In diesen Fällen greift das besondere Verbraucherschutzrecht: das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB). Dieses Recht ist für PV-Käufer ein mächtiges Instrument – besonders dann, wenn die Anlage mangelhaft ist oder der Vertrag unter Druck zustande kam. Dieser Artikel erklärt Ihnen alle Voraussetzungen, Fristen und die richtige Vorgehensweise beim Widerruf eines PV-Vertrags.
Wann gilt das Haustürwiderrufsrecht?
Die 14-Tage-Frist: Wann beginnt sie?
Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Die 12-Monats-Falle
Widerruf erklären: Form und Inhalt
Rechtsfolgen des Widerrufs: Was passiert danach?
Widerruf trotz Mängeln: Strategische Überlegungen
Verbundene Verträge: Widerruf erfasst auch die Finanzierung
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen PV-Vertrag widerrufen, wenn die Anlage bereits installiert ist?
Ja, auch nach der Installation ist ein Widerruf möglich, solange die Widerrufsfrist noch läuft. Bei fehlerhafter oder fehlender Widerrufsbelehrung kann die Frist bis zu 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss betragen. Nach einem wirksamen Widerruf muss der Unternehmer die Anlage auf seine Kosten demontieren.
Wie erkenne ich, ob meine Widerrufsbelehrung fehlerhaft war?
Typische Fehler sind: falsche Fristangaben, fehlende Muster-Widerrufsformulare, unvollständige Angaben zu den Rechtsfolgen des Widerrufs oder eine Belehrung, die erst nach Vertragsschluss ausgehändigt wurde. Lassen Sie Ihre Widerrufsbelehrung von einem Anwalt prüfen – sprechen Sie uns an.
Gilt das Widerrufsrecht auch bei online abgeschlossenen PV-Verträgen?
Ja, bei Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) gilt ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dazu zählen Verträge, die ausschließlich über das Internet, per Telefon oder per E-Mail geschlossen wurden. Die Anforderungen an die Widerrufsbelehrung sind dieselben wie bei Haustürgeschäften.
Was passiert, wenn ich den Widerruf erkläre, der Unternehmer aber nicht reagiert?
Wenn der Unternehmer nach einem wirksamen Widerruf nicht reagiert oder die Rückzahlung verweigert, können Sie die Rückzahlungsansprüche gerichtlich durchsetzen. Zusätzlich können Sie Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt verlangen, ab dem die 14-Tage-Frist für die Rückzahlung abgelaufen ist.
Kann ich den PV-Vertrag widerrufen und trotzdem Schadensersatz verlangen?
Ja, Widerruf und Schadensersatz schließen sich nicht aus. Nach einem wirksamen Widerruf können Sie zusätzlich Schadensersatz für entgangene Einspeisevergütung und andere Schäden verlangen, die durch die Verzögerung entstanden sind. Sprechen Sie uns an, wir prüfen alle Ansprüche für Sie.
Gilt das Widerrufsrecht auch, wenn ich den Vertrag auf einer Messe unterschrieben habe?
Ja, Messen und Ausstellungen gelten als außerhalb von Geschäftsräumen, sofern der Unternehmer dort nicht dauerhaft tätig ist. Das Widerrufsrecht gilt also auch für auf Messen abgeschlossene PV-Verträge. Ausnahme: Wenn der Unternehmer auf der Messe einen festen Stand mit dauerhafter Präsenz hat, kann es sich um Geschäftsräume handeln.
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