Justitia-Waage zwischen Auf-Dach-PV-Anlage (Kaufvertrag § 433 BGB) und In-Dach-Anlage (Werkvertrag § 631 BGB)
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Kauf- oder Werkvertrag bei PV-Anlagen: Was gilt für Sie?

Ist Ihr PV-Anlagen-Vertrag ein Kauf- oder Werkvertrag? Die Antwort entscheidet über Gewährleistungsfristen, Verbraucherschutz und VOB/B-Wirksamkeit. Alle Kriterien im Überblick.

TL;DR – Das Wichtigste in Kürze

Typische Auf-Dach-PV-Anlagen sind Kaufverträge (§ 433 BGB) – 2 Jahre Gewährleistung, Verbrauchsgüterkauf, VOB/B unwirksam. In-Dach-Anlagen können Werkverträge sein (§ 631 BGB) – 5 Jahre Gewährleistung, Abnahmepflicht. Die Einordnung hängt von der Schwerpunkttheorie ab: Überwiegt die Lieferung oder die Bauleistung?

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