VOB/B-Vertrag mit rotem UNWIRKSAM-Stempel auf Schreibtisch, daneben Dachmodell mit Solarmodulen
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VOB/B und PV-Anlagen: Warum die Klausel in Ihrem Vertrag unwirksam sein könnte

Viele PV-Installationsverträge enthalten eine VOB/B-Klausel – die bei Kaufverträgen regelmäßig unwirksam ist. Was das für Ihre Gewährleistungsrechte bedeutet und wie Sie sich schützen.

TL;DR – Das Wichtigste in Kürze

Bei der typischen Auf-Dach-PV-Anlage liegt ein Kaufvertrag vor. Die VOB/B ist auf Werkvertragsrecht zugeschnitten und kann bei Kaufverträgen nicht wirksam einbezogen werden. Selbst bei Werkverträgen unterliegt die VOB/B gegenüber Verbrauchern einer vollständigen AGB-Kontrolle. Enthält Ihr Vertrag eine VOB/B-Klausel, sollten Sie diese anwaltlich prüfen lassen – sie könnte Ihre gesetzlichen Rechte unzulässig einschränken.

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