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Gewährleistung vs. Garantie bei PV-Anlagen

Der Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Herstellergarantie – und wie Sie beide Ansprüche optimal nutzen.

TL;DR – Das Wichtigste in Kürze

Gewährleistung ist der gesetzliche Anspruch gegen den Installateur. Beim Werkvertrag gilt grundsätzlich eine Frist von 5 Jahren – aber nur wenn die Anlage ein Bauwerk ist. Da die meisten PV-Anlagen kein Bauwerk im Rechtssinne sind, gelten in der Praxis meist nur 2 Jahre (Kaufvertrag oder Werkvertrag ohne Bauwerk-Eigenschaft). Garantie ist die freiwillige Zusage des Herstellers (oft 25 Jahre Leistungsgarantie). Beide Ansprüche können parallel verfolgt werden.

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