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Photovoltaik-Recht: Der vollständige Ratgeber

Alles was Sie über Ihre Rechte bei Problemen mit Photovoltaikanlagen wissen müssen – von Mängeln über Lieferverzug bis zum Rücktritt vom Vertrag.

TL;DR – Das Wichtigste in Kürze
  • Bei Mängeln: Nacherfüllung verlangen, dann Minderung/Rücktritt/Schadensersatz
  • Gewährleistungsfrist: 5 Jahre (Werkvertrag) oder 2 Jahre (Kaufvertrag)
  • Verzug: Frist setzen, dann Rücktritt + Schadensersatz inkl. entgangener Einspeisevergütung
  • Immer schriftlich kommunizieren (Einschreiben mit Rückschein)
  • Ersteinschätzung anfragen: +49 6172 265-8400

Schritt 1: Welcher Vertragstyp liegt vor?

Bevor Sie Ihre Rechte geltend machen können, müssen Sie wissen, welches Vertragsrecht gilt. Denn Kaufvertrag und Werkvertrag unterscheiden sich erheblich – bei Gewährleistungsfristen, Beweislast, Abnahmepflicht und der Wirksamkeit von AGB-Klauseln wie der VOB/B. Die Einordnung hängt von der sogenannten Schwerpunkttheorie ab: Überwiegt die Lieferung von Standardkomponenten, gilt Kaufrecht; überwiegt die individuelle Herstellung, gilt Werkvertragsrecht.

Kriterium⚖️ Kaufvertrag (§ 433 BGB)🔨 Werkvertrag (§ 631 BGB)
Typischer AnwendungsfallAuf-Dach-Anlage aus StandardkomponentenIn-Dach-Anlage, BIPV, individuelle Sonderlösung
Gewährleistungsfrist2 Jahre ab Übergabe (§ 438 BGB)5 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB)
Beweislastumkehr12 Monate ab Übergabe (§ 477 BGB)Keine gesetzliche Umkehr
AbnahmepflichtNein – nur ÜbergabeJa – förmliche Abnahme (§ 640 BGB)
VOB/B wirksam?Nein – VOB/B ist auf Werkvertragsrecht zugeschnittenGrundsätzlich ja, aber AGB-Kontrolle bei Verbrauchern
MängelrechteNachbesserung oder Nachlieferung (§ 439 BGB)Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt (§§ 634 ff. BGB)
VerbraucherschutzStark (§§ 474 ff. BGB – Verbrauchsgüterkauf)Weniger stark – kein spezielles Verbraucherschutzregime
Praxishinweis

Das OLG Brandenburg hat in seinem Urteil vom 04.12.2025 (Az. 12 U 17/25) bestätigt, dass bei einer typischen Auf-Dach-Anlage Kaufvertragsrecht gilt. Eine VOB/B-Klausel in einem solchen Vertrag ist unwirksam. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie Ihre Rechte geltend machen.

Schritt 2: Welche Verjährungsfristen gelten?

Wer zu lange wartet, verliert seine Ansprüche – unabhängig davon, wie berechtigt sie sind. Die Verjährungsfrist hängt direkt vom Vertragstyp ab: Bei einem Kaufvertrag gilt die 2-jährige Frist des § 438 BGB, bei einem Werkvertrag über ein Bauwerk die 5-jährige Frist des § 634a BGB. Die Frist beginnt mit Übergabe bzw. Abnahme – nicht mit dem Auftreten des Mangels.

VertragstypNormFristFristbeginn
Kaufvertrag (Auf-Dach-Anlage)§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB2 JahreAblieferung
Werkvertrag (nicht Bauwerk)§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB2 JahreAbnahme
Werkvertrag (Bauwerk/Dach)§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB5 JahreAbnahme
Arglistige Täuschung§ 195, § 199 BGB3 Jahre (max. 10)Kenntnis
Produkthaftung (ProdHaftG)§ 12 ProdHaftG3 JahreKenntnis
Praxishinweis

Das LG Hamburg hat in seinem Urteil vom 01.06.2016 (Az. 304 S 43/15) klargestellt: Auch wenn ein Installateur Reparaturen durchführt, beginnt die Verjährungsfrist nicht automatisch neu. Ein Neubeginn nach § 212 BGB setzt voraus, dass der Schuldner den Anspruch ausdrücklich anerkennt. Handeln Sie daher rechtzeitig – lassen Sie ablaufende Fristen anwaltlich hemmen.

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Mängel an der PV-Anlage: Ihre Rechte

Defekte Module, Leistungsverlust, fehlerhafte Montage – was tun bei Mängeln an Ihrer Photovoltaikanlage? Alle Rechte im Überblick.

TL;DR

Bei Mängeln an Ihrer PV-Anlage haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt. Die Gewährleistungsfrist beträgt beim Werkvertrag 5 Jahre – aber nur wenn die Anlage ein Bauwerk ist. Die meisten PV-Anlagen (Auf-Dach) gelten rechtlich nicht als Bauwerk, sodass auch beim Werkvertrag nur 2 Jahre gelten. Handeln Sie schnell: Dokumentieren Sie Mängel sofort und setzen Sie dem Installateur eine schriftliche Frist.

Wenn Ihre Photovoltaikanlage nach der Installation nicht einwandfrei funktioniert, stehen Sie vor einer rechtlich komplexen Situation. Ob defekte Solarmodule, fehlerhafte Verkabelung, mangelhafte Dachdurchführungen oder ein Wechselrichter, der immer wieder ausfällt – Mängel an PV-Anlagen sind häufiger als viele Käufer ahnen. Dieser Artikel erklärt Ihnen systematisch, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen.

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PV-Anlage nicht fertiggestellt: Rechte bei Verzug

Der Installateur kommt nicht oder verzögert sich monatelang? So setzen Sie Ihre Rechte bei Lieferverzug und Nicht-Fertigstellung durch.

TL;DR

Wenn Ihre PV-Anlage nicht fristgerecht fertiggestellt wird, können Sie nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Entgangene Einspeisevergütung und Mehrkosten für einen Ersatzunternehmer sind erstattungsfähig.

Sie haben einen Vertrag über die Installation einer Photovoltaikanlage geschlossen, der vereinbarte Termin ist längst verstrichen, und der Installateur ist nicht erreichbar oder vertröstet Sie immer wieder? Dieser Fall ist leider häufig – besonders in Zeiten hoher Nachfrage nach PV-Anlagen. Wir erklären Ihnen, welche rechtlichen Schritte Sie unternehmen können.

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Gewährleistung vs. Garantie bei PV-Anlagen

Der Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Herstellergarantie – und wie Sie beide Ansprüche optimal nutzen.

TL;DR

Gewährleistung ist der gesetzliche Anspruch gegen den Installateur. Beim Werkvertrag gilt grundsätzlich eine Frist von 5 Jahren – aber nur wenn die Anlage ein Bauwerk ist. Da die meisten PV-Anlagen kein Bauwerk im Rechtssinne sind, gelten in der Praxis meist nur 2 Jahre (Kaufvertrag oder Werkvertrag ohne Bauwerk-Eigenschaft). Garantie ist die freiwillige Zusage des Herstellers (oft 25 Jahre Leistungsgarantie). Beide Ansprüche können parallel verfolgt werden.

Viele PV-Anlagen-Besitzer verwechseln Gewährleistung und Garantie – mit teuren Folgen. Wer den falschen Anspruchsgegner anschreibt oder die falsche Frist verpasst, verliert möglicherweise seinen Anspruch. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Unterschiede.

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Rücktritt vom PV-Kaufvertrag

Wann und wie Sie wirksam vom Kaufvertrag über eine Photovoltaikanlage zurücktreten können – Voraussetzungen, Folgen und Fallstricke.

TL;DR

Ein Rücktritt ist möglich nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung oder wenn die Nacherfüllung zweimal scheitert. Alle Zahlungen sind zurückzuerstatten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist das schärfste Schwert des Käufers – aber auch das komplexeste. Er setzt bestimmte Voraussetzungen voraus und hat weitreichende Folgen für beide Seiten. Wir erklären, wann der Rücktritt möglich ist und wie Sie ihn richtig erklären.

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💰

Schadensersatz bei PV-Problemen

Welche Schäden Sie bei Mängeln oder Verzug geltend machen können – von entgangener Einspeisevergütung bis zu Folgeschäden.

TL;DR

Schadensersatz umfasst entgangene Einspeisevergütung, Mehrkosten für Ersatzunternehmer, Gutachterkosten, Anwaltskosten und Folgeschäden (z.B. Wasserschäden durch fehlerhafte Dachdurchführungen). Der Schaden muss konkret nachgewiesen werden.

Wenn Ihre PV-Anlage mangelhaft ist oder nicht rechtzeitig fertiggestellt wurde, entstehen Ihnen oft erhebliche finanzielle Schäden. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Schadensposten Sie geltend machen können und wie Sie diese berechnen.

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🔌

Probleme mit dem Netzanschluss

Der Netzbetreiber verzögert den Anschluss oder verweigert ihn? Ihre Rechte gegenüber dem Netzbetreiber und wie Sie diese durchsetzen.

TL;DR

Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, Ihre PV-Anlage anzuschließen. Bei Verzögerungen können Sie Schadensersatz verlangen. Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Aufsichtsbehörde.

Der Netzanschluss ist die Voraussetzung dafür, dass Ihre PV-Anlage Strom ins Netz einspeisen kann. Leider kommt es immer wieder zu Verzögerungen oder Problemen mit dem Netzbetreiber. Wir erklären Ihre Rechte.

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🚪

Haustürwiderruf bei PV-Verträgen

Wurde Ihr PV-Vertrag an der Haustür oder telefonisch abgeschlossen? Sie haben 14 Tage Widerrufsrecht – oft auch noch Jahre später. Alle Voraussetzungen und Fristen im Überblick.

TL;DR

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen PV-Verträgen (Haustür, Telefon, Messe) ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wurde keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Der Widerruf muss schriftlich erklärt werden.

Viele Photovoltaikanlagen werden nicht im Ladengeschäft, sondern an der Haustür, auf Messen, telefonisch oder über Online-Plattformen verkauft. In diesen Fällen greift das besondere Verbraucherschutzrecht: das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB). Dieses Recht ist für PV-Käufer ein mächtiges Instrument – besonders dann, wenn die Anlage mangelhaft ist oder der Vertrag unter Druck zustande kam. Dieser Artikel erklärt Ihnen alle Voraussetzungen, Fristen und die richtige Vorgehensweise beim Widerruf eines PV-Vertrags.

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🔋

Batteriespeicher-Recht: Ihre Rechte bei Problemen mit dem Heimspeicher

Kapazitätsverlust, Fernzugriff des Herstellers, Brandschutzmaßnahmen – was tun, wenn Ihr Heimspeicher nicht das leistet, was vereinbart wurde? Alle Rechte im Überblick.

TL;DR

Batteriespeicher sind rechtlich komplex: Sie gelten meist als Kaufsache mit digitalen Elementen (§ 475b BGB). Ein Sachmangel muss bei Gefahrübergang vorliegen – nachträgliche Herstellereingriffe per Fernzugriff begründen nach OLG Brandenburg keinen Mangel. Handeln Sie früh: Dokumentieren Sie Kapazitätsverluste und prüfen Sie Ihre vertraglichen Garantiezusagen.

Heimspeicher für Photovoltaikanlagen sind aus dem modernen Energiehaushalt kaum mehr wegzudenken. Doch was passiert, wenn der Batteriespeicher nach der Installation nicht die versprochene Kapazität liefert – oder wenn der Hersteller die Speicherkapazität per Fernzugriff reduziert? Die Rechtslage ist komplex: Batteriespeicher sind Waren mit digitalen Elementen im Sinne des § 475b BGB, und die Frage, ob ein Sachmangel vorliegt, hängt entscheidend davon ab, wann und warum die Einschränkung eingetreten ist. Dieser Artikel erklärt Ihnen systematisch, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen.

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⚖️

Kauf- oder Werkvertrag bei PV-Anlagen: Was gilt für Sie?

Ist Ihr PV-Anlagen-Vertrag ein Kauf- oder Werkvertrag? Die Antwort entscheidet über Gewährleistungsfristen, Verbraucherschutz und VOB/B-Wirksamkeit. Alle Kriterien im Überblick.

TL;DR

Typische Auf-Dach-PV-Anlagen sind Kaufverträge (§ 433 BGB) – 2 Jahre Gewährleistung, Verbrauchsgüterkauf, VOB/B unwirksam. In-Dach-Anlagen können Werkverträge sein (§ 631 BGB) – 5 Jahre Gewährleistung, Abnahmepflicht. Die Einordnung hängt von der Schwerpunkttheorie ab: Überwiegt die Lieferung oder die Bauleistung?

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage kaufen und installieren lassen, schließen Sie in aller Regel einen einzigen Vertrag mit einem Anbieter ab – eine sogenannte Komplettlösung aus Lieferung und Montage. Doch welches Vertragsrecht gilt dann? Kaufvertragsrecht (§§ 433 ff. BGB) oder Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB)? Diese Frage ist keine akademische Spielerei: Sie entscheidet darüber, wie lange Ihre Gewährleistungsrechte bestehen, ob Sie als Verbraucher besonderen Schutz genießen, ob die VOB/B in Ihrem Vertrag wirksam einbezogen werden kann und wie die Beweislast bei einem Mangel verteilt ist. Dieser Artikel erklärt Ihnen die maßgeblichen Kriterien – gestützt auf den Fachaufsatz von Schneidewindt (NJW 2013, 3751) und aktuelle Rechtsprechung, darunter das OLG Brandenburg 12 U 17/25 (Urt. v. 04.12.2025).

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📋

VOB/B und PV-Anlagen: Warum die Klausel in Ihrem Vertrag unwirksam sein könnte

Viele PV-Installationsverträge enthalten eine VOB/B-Klausel – die bei Kaufverträgen regelmäßig unwirksam ist. Was das für Ihre Gewährleistungsrechte bedeutet und wie Sie sich schützen.

TL;DR

Bei der typischen Auf-Dach-PV-Anlage liegt ein Kaufvertrag vor. Die VOB/B ist auf Werkvertragsrecht zugeschnitten und kann bei Kaufverträgen nicht wirksam einbezogen werden. Selbst bei Werkverträgen unterliegt die VOB/B gegenüber Verbrauchern einer vollständigen AGB-Kontrolle. Enthält Ihr Vertrag eine VOB/B-Klausel, sollten Sie diese anwaltlich prüfen lassen – sie könnte Ihre gesetzlichen Rechte unzulässig einschränken.

Wer eine Photovoltaikanlage kauft und installieren lässt, erhält vom Installationsbetrieb häufig einen Vertrag, der auf die VOB/B – die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – verweist. Diese Klausel klingt nach einer Selbstverständlichkeit im Baugewerbe. Doch für PV-Anlagen ist sie in den meisten Fällen rechtlich problematisch: Bei der typischen Auf-Dach-Anlage liegt nach herrschender Rechtsprechung ein Kaufvertrag vor – und die VOB/B ist auf Werkvertragsrecht zugeschnitten. Ihre Einbeziehung in einen Kaufvertrag ist unwirksam. Selbst wenn ausnahmsweise ein Werkvertrag vorliegt, unterliegt die VOB/B gegenüber Verbrauchern einer vollständigen AGB-Kontrolle, bei der einzelne Klauseln kippen können. Dieser Artikel erklärt, was die VOB/B ist, warum sie bei PV-Verträgen häufig nicht gilt – und welche konkreten Rechte Sie dadurch gewinnen oder verlieren.

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In-Dach-Anlagen und BIPV: Werkvertrag statt Kaufvertrag?

Gebäudeintegrierte PV-Anlagen (BIPV) und In-Dach-Systeme unterliegen Werkvertragsrecht – mit 5 Jahren Gewährleistung. Was das für Ihre Rechte bedeutet.

TL;DR

In-Dach-Anlagen und BIPV sind in der Regel Werkverträge (§ 631 BGB) – mit 5 Jahren Gewährleistung statt 2 Jahren. Die förmliche Abnahme ist Pflicht. Mängel an der Dachabdichtung sind Baumängel.

Gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen (BIPV – Building Integrated Photovoltaics) und In-Dach-Systeme wie Solardachziegel oder Indach-Module ersetzen die herkömmliche Dacheindeckung. Sie sind nicht auf dem Dach montiert, sondern werden Teil des Gebäudes selbst. Diese technische Besonderheit hat weitreichende rechtliche Konsequenzen: Während die klassische Auf-Dach-Anlage in der Regel als Kaufvertrag einzuordnen ist, gilt für In-Dach-Systeme und BIPV-Anlagen regelmäßig Werkvertragsrecht – mit deutlich stärkerem Schutz für den Auftraggeber.

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Wann ist eine PV-Anlage ein Bauwerk? § 634a BGB und die Verjährungsfalle

5 Jahre oder 2 Jahre Gewährleistung? Ob eine PV-Anlage ein Bauwerk ist, entscheidet über die Verjährungsfrist. Die Rechtsprechung von BGH bis OLG Schleswig – verständlich erklärt.

TL;DR

Die 5-jährige Gewährleistungsfrist beim Werkvertrag (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) gilt nur bei Bauwerken. Typische Auf-Dach-Anlagen sind nach BGH VIII ZR 318/12 kein Bauwerk – es gelten 2 Jahre. Der BGH VII. Senat (VII ZR 348/13, 2016) und das OLG Schleswig (2023) bejahen das Bauwerk, wenn die Anlage fest eingebaut ist und eine Funktion für das Gebäude erfüllt. In-Dach-Anlagen (BIPV) sind stets Bauwerke. Die Rechtslage ist uneinheitlich – lassen Sie Ihren Fall anwaltlich prüfen.

Ob Ihre PV-Anlage ein "Bauwerk" im Rechtssinne ist, klingt nach einer akademischen Frage – hat aber unmittelbare praktische Konsequenzen: Bei einem Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, wenn die Anlage ein Bauwerk ist (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Ist sie kein Bauwerk, gelten nur 2 Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Die Rechtsprechung ist gespalten: Der VIII. Zivilsenat des BGH verneinte das Bauwerk für eine Auf-Dach-Anlage (2013), der VII. Zivilsenat bejahte es für eine Tennishallen-Anlage (2016). Das OLG Schleswig folgte 2023 dem VII. Senat. Dieser Artikel erklärt die Rechtsprechungsentwicklung, die maßgeblichen Abgrenzungskriterien und was das konkret für Ihre Anlage bedeutet.

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Verjährungsfristen bei PV-Anlagen: Wann sind Ihre Ansprüche erloschen?

2 Jahre oder 5 Jahre? Die Verjährungsfrist bei PV-Anlagen hängt vom Vertragstyp ab. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Fristen, Hemmungs- und Neubeginntatbestände – mit aktueller Rechtsprechung.

TL;DR

Bei PV-Anlagen gilt je nach Vertragstyp eine Verjährungsfrist von 2 Jahren (Kaufvertrag, § 438 BGB) oder 5 Jahren (Werkvertrag/Bauwerk, § 634a BGB). Die Frist beginnt mit der Abnahme. Durch Verhandlungen oder Anerkenntnis kann die Verjährung gehemmt oder neu beginnen. Handeln Sie rechtzeitig – abgelaufene Fristen können nicht rückgängig gemacht werden.

Die Verjährung ist eine der gefährlichsten Fallen im PV-Recht: Wer zu lange wartet, verliert seine Ansprüche – unabhängig davon, wie berechtigt sie sind. Ob Sie Mängelansprüche gegen den Installateur, Schadensersatz gegen den Hersteller oder Rückzahlungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen möchten: Die Kenntnis der richtigen Verjährungsfrist und ihrer Berechnung ist entscheidend. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Fristen, zeigt wie sie berechnet werden und welche Möglichkeiten es gibt, die Verjährung zu hemmen oder neu beginnen zu lassen.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich bei einer mangelhaften PV-Anlage?

Bei einer mangelhaften PV-Anlage haben Sie zunächst Anspruch auf Nachrfüllung (Mängelbeseitigung oder Neulieferung). Scheitert die Nachrfüllung zweimal oder wird sie verweigert, können Sie mindern, zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt beim Werkvertrag 5 Jahre ab Abnahme – aber nur wenn die Anlage ein Bauwerk ist. Für typische Auf-Dach-Anlagen gilt nach der BGH-Rechtsprechung (VIII ZR 318/12) auch beim Werkvertrag nur 2 Jahre. Mehr dazu: <a href='/thema/pv-anlage-bauwerk-verjährung-634a-bgb' class='text-amber-700 underline font-medium hover:text-amber-900'>Wann ist eine PV-Anlage ein Bauwerk?</a>

Was kann ich tun, wenn meine PV-Anlage nicht fertiggestellt wird?

Setzen Sie dem Installateur zunächst eine schriftliche Nachfrist. Nach erfolglosem Ablauf können Sie vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, einschließlich entgangener Einspeisevergütung. Dokumentieren Sie alle Kommunikation schriftlich.

Wie lange gilt die Gewährleistung für PV-Anlagen?

Für die meisten PV-Anlagen gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren – unabhängig davon, ob ein Kauf- oder Werkvertrag vorliegt. Die 5-Jahres-Frist beim Werkvertrag (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) gilt nur für Bauwerke. Typische Auf-Dach-Anlagen sind nach der Rechtsprechung des BGH (VIII ZR 318/12) kein Bauwerk im Rechtssinne, weil sie der Stromerzeugung dienen und nicht der Konstruktion oder dem Bestand des Gebäudes. Nur bei In-Dach-Anlagen (BIPV), die die Dachfunktion übernehmen, kommen 5 Jahre in Betracht. Zusätzlich können Herstellergarantien von bis zu 25 Jahren bestehen.

Brauche ich einen Anwalt für Probleme mit meiner PV-Anlage?

Für eine einfache Mängelrüge benötigen Sie keinen Anwalt. Sobald der Installateur die Mängelbeseitigung verweigert, es zu einem Rechtsstreit kommt oder der Streitwert über 5.000 Euro liegt, ist anwaltliche Unterstützung dringend empfehlenswert. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

Kann ich Schadensersatz für entgangene Einspeisevergütung verlangen?

Ja, entgangene Einspeisevergütung ist ein erstattungsfähiger Schaden. Die Berechnung erfolgt auf Basis der prognostizierten Jahreserzeugung und des geltenden Einspeisevergütungssatzes. Unser Verzugsschaden-Rechner hilft Ihnen bei der Berechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch gegen den Installateur. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers (oft 25 Jahre Leistungsgarantie). Beide Ansprüche können parallel verfolgt werden und ergänzen sich.

Ihr Fall ist komplexer?

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