In-Dach-Anlage mit Solardachziegeln und juristischem Dokument § 631 BGB Werkvertrag
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In-Dach-Anlagen und BIPV: Werkvertrag statt Kaufvertrag?

Gebäudeintegrierte PV-Anlagen (BIPV) und In-Dach-Systeme unterliegen Werkvertragsrecht – mit 5 Jahren Gewährleistung. Was das für Ihre Rechte bedeutet.

TL;DR – Das Wichtigste in Kürze

In-Dach-Anlagen und BIPV sind in der Regel Werkverträge (§ 631 BGB) – mit 5 Jahren Gewährleistung statt 2 Jahren. Die förmliche Abnahme ist Pflicht. Mängel an der Dachabdichtung sind Baumängel.

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