Schadensersatz bei PV-Problemen
Welche Schäden Sie bei Mängeln oder Verzug geltend machen können – von entgangener Einspeisevergütung bis zu Folgeschäden.
Schadensersatz umfasst entgangene Einspeisevergütung, Mehrkosten für Ersatzunternehmer, Gutachterkosten, Anwaltskosten und Folgeschäden (z.B. Wasserschäden durch fehlerhafte Dachdurchführungen). Der Schaden muss konkret nachgewiesen werden.
Wenn Ihre PV-Anlage mangelhaft ist oder nicht rechtzeitig fertiggestellt wurde, entstehen Ihnen oft erhebliche finanzielle Schäden. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Schadensposten Sie geltend machen können und wie Sie diese berechnen.
Entgangene Einspeisevergütung
Folgeschäden
Kosten für Gutachter und Anwalt
Häufig gestellte Fragen
Wie weise ich den entgangenen Gewinn nach?
Grundlage ist die Einspeisezusage des Netzbetreibers und die Anlagendokumentation. Ein Sachverständiger kann die prognostizierte Erzeugung berechnen. Vergleichen Sie die tatsächliche mit der prognostizierten Erzeugung.
Kann ich auch Schmerzensgeld verlangen?
Schmerzensgeld gibt es nur bei Personenschäden. Bei reinen Vermögensschäden durch eine mangelhafte PV-Anlage gibt es kein Schmerzensgeld. Allerdings können Sie alle finanziellen Schäden vollständig ersetzt verlangen.
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