Defektes Solarmodul mit Kalender 2022–2027 und § 438 BGB / § 634a BGB – Verjährungsfristen bei PV-Anlagen
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Verjährungsfristen bei PV-Anlagen: Wann sind Ihre Ansprüche erloschen?

2 Jahre oder 5 Jahre? Die Verjährungsfrist bei PV-Anlagen hängt vom Vertragstyp ab. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Fristen, Hemmungs- und Neubeginntatbestände – mit aktueller Rechtsprechung.

TL;DR – Das Wichtigste in Kürze

Bei PV-Anlagen gilt je nach Vertragstyp eine Verjährungsfrist von 2 Jahren (Kaufvertrag, § 438 BGB) oder 5 Jahren (Werkvertrag/Bauwerk, § 634a BGB). Die Frist beginnt mit der Abnahme. Durch Verhandlungen oder Anerkenntnis kann die Verjährung gehemmt oder neu beginnen. Handeln Sie rechtzeitig – abgelaufene Fristen können nicht rückgängig gemacht werden.

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