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20 km von Bad Homburg · Hessen

Anwalt für Photovoltaik-Recht
Frankfurt am Main

Als Anwalt für Photovoltaik-Recht beraten und vertreten wir Mandanten aus Frankfurt am Main und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet bei Rechtsproblemen rund um ihre Solaranlage. Ob Mängel, Lieferverzug, Gewährleistungsansprüche oder der Rücktritt vom Vertrag – wir kennen die typischen Fallkonstellationen im Frankfurter Markt und setzen Ihre Rechte konsequent durch.

4,9 / 5 – 127 Bewertungen
⚖️500+ Mandate

Spezialisiert auf PV-Recht

Ausschließlich Photovoltaik-Recht – kein Allgemeinanwalt, sondern echter Spezialist.

Schnelle Reaktion

Antwort auf Ihre Anfrage in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

Bundesweit tätig

Beratung deutschlandweit, Videokonferenz inklusive. Persönliche Termine in Bad Homburg.

Photovoltaik-Markt in Frankfurt am Main

Frankfurt am Main ist nicht nur Deutschlands Finanzmetropole, sondern auch einer der aktivsten Märkte für Photovoltaikanlagen in Hessen. Besonders die Stadtteile mit hohem Eigenheimanteil – darunter Sachsenhausen, Bergen-Enkheim, Nieder-Eschbach, Berkersheim und Bonames – verzeichnen seit 2020 eine stark gestiegene Nachfrage nach Solaranlagen. Viele Eigentümer haben die staatlichen Förderanreize genutzt und ihre Immobilien mit PV-Systemen ausgestattet, häufig kombiniert mit Batteriespeichern und Wallboxen für Elektrofahrzeuge.

Die hohe Dichte an Installationsbetrieben im Rhein-Main-Gebiet führt jedoch auch zu einer erhöhten Zahl an Streitigkeiten. Viele Anbieter sind überregional tätig und verfügen nicht über ausreichende lokale Servicekapazitäten. Wenn nach der Installation Mängel auftreten – etwa Minderleistung, Undichtigkeiten am Dach, fehlerhafte Wechselrichter oder Probleme mit der Netzeinspeisung – ist der Installateur oft schwer erreichbar oder verweigert die Nacherfüllung.

Besonders häufig beobachten wir in Frankfurt Fälle, in denen Installationsbetriebe aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet tätig werden, der Vertragssitz des Unternehmens jedoch weit entfernt liegt. Das erschwert die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen erheblich. Hinzu kommt, dass viele Frankfurter Eigentümer Kombipakete aus PV-Anlage, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox erworben haben – bei solchen Gesamtsystemen ist die rechtliche Einordnung (Kauf- oder Werkvertrag, Abnahme, Mängelverantwortung) besonders komplex.

Ein weiteres Thema, das uns in Frankfurt regelmäßig begegnet, sind Balkonkraftwerke. Viele Mieter und Wohnungseigentümer haben sogenannte Steckersolargeräte erworben, die nicht die versprochene Leistung erbringen oder technische Defekte aufweisen. Auch hier bestehen Gewährleistungsansprüche, die wir für Sie durchsetzen.

Als Kanzlei mit Sitz in Bad Homburg – nur 20 km von Frankfurt entfernt und mit der S-Bahn-Linie S5 in rund 30 Minuten erreichbar – sind wir der ideale Partner für Mandanten aus Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Wir kennen die lokalen Installationsbetriebe, die typischen Vertragsgestaltungen und die Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt am Main zu PV-Streitigkeiten.

Typische Fälle aus Frankfurt am Main

  • Mängel an Aufdach-Anlagen in Frankfurter Einfamilienhäusern
  • Lieferverzug durch überregionale Installationsbetriebe
  • Streitigkeiten mit Balkonkraftwerk-Anbietern
  • Rücktritt vom Kaufvertrag nach Minderleistung
  • Kombisysteme (PV + Speicher + Wärmepumpe) mit Mängeln
  • Probleme mit Netzanschluss und Einspeisevergütung

Warum Kanzlei Schilling für Frankfurt am Main?

Unsere Kanzlei in Bad Homburg ist nur 20 km von Frankfurt entfernt und mit dem öffentlichen Nahverkehr (S5) in 30 Minuten erreichbar. Wir vertreten regelmäßig Mandanten vor dem Landgericht Frankfurt am Main und kennen die dortige Rechtsprechung zu PV-Streitigkeiten.

Hessenring 107 · 61348 Bad Homburg v.d. Höhe · 20 km von Frankfurt am Main

Rechtliche Hinweise für Frankfurt am Main

Für Mandanten aus Frankfurt am Main ist das Landgericht Frankfurt am Main die zentrale Anlaufstelle für PV-Streitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000 Euro. Das Landgericht Frankfurt am Main gehört zu den erfahrensten Gerichten in Deutschland, wenn es um technisch komplexe Bau- und Kaufrechtsstreitigkeiten geht. Die Kammer für Handelssachen ist zuständig, wenn der Beklagte Kaufmann ist – was bei gewerblichen Installationsbetrieben regelmäßig der Fall ist.

Bei Streitwerten bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig. Für Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Frankfurt am Main ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die zuständige Instanz. Das OLG Frankfurt hat in den vergangenen Jahren mehrere richtungsweisende Entscheidungen zu PV-Streitigkeiten getroffen, insbesondere zur Frage der Einordnung von PV-Anlagen als Kauf- oder Werkvertrag und zur Berechnung von Minderleistungsschäden.

Wichtig für Frankfurter Mandanten: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt beim Kaufvertrag zwei Jahre ab Ablieferung, beim Werkvertrag ebenfalls zwei Jahre ab Abnahme – es sei denn, die Anlage ist als Bauwerk einzustufen (dann fünf Jahre). Handeln Sie nicht zu spät: Wir prüfen Ihren Fall und sichern Ihre Ansprüche rechtzeitig.

So läuft die Beratung für Mandanten aus Frankfurt am Main ab

Für Mandanten aus Frankfurt am Main gestaltet sich die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei besonders unkompliziert. In einem ersten Schritt können Sie uns Ihren Fall per E-Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular schildern. Bitte legen Sie dabei Ihren Vertrag, das Angebot des Installateurs, eventuelle Korrespondenz und – falls vorhanden – Fotos der Mängel bei.

Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir Ihren Fall und erstellen eine schriftliche Ersteinschätzung. Darin erläutern wir Ihnen, welche Ansprüche Sie haben, wie hoch die Erfolgsaussichten sind und welche Schritte wir empfehlen. Für ein persönliches Beratungsgespräch können Sie unsere Kanzlei in Bad Homburg aufsuchen – mit der S5 sind Sie in etwa 30 Minuten bei uns. Alternativ bieten wir Videokonferenzen an, die für viele Frankfurter Mandanten die bequemere Lösung sind.

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Installateur, leiten ein selbständiges Beweisverfahren ein oder erheben Klage vor dem zuständigen Gericht. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Mängelrüge bis zum rechtskräftigen Urteil.

Häufige Fragen – Frankfurt am Main

Welches Gericht ist für PV-Streitigkeiten in Frankfurt zuständig?

Bei Streitwerten bis 5.000 € ist das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig, darüber das Landgericht Frankfurt am Main. Für Berufungen ist das OLG Frankfurt am Main die zuständige Instanz.

Wie lange gilt die Gewährleistung für meine PV-Anlage in Frankfurt?

Beim Kaufvertrag gelten 2 Jahre Gewährleistung. Beim Werkvertrag ebenfalls 2 Jahre – die 5-Jahres-Frist nach § 634a BGB gilt nur bei Bauwerken, was bei Aufdach-Anlagen nach BGH-Rechtsprechung in der Regel nicht der Fall ist.

Kann ich auch per Videokonferenz beraten werden?

Ja, wir bieten Erstberatungen per Videokonferenz an. Für Mandanten aus Frankfurt ist das eine bequeme Alternative zum persönlichen Termin in Bad Homburg.

Mein Installateur aus Frankfurt reagiert nicht auf meine Mängelanzeige – was kann ich tun?

Setzen Sie dem Installateur schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (in der Regel 2–4 Wochen). Reagiert er nicht, können Sie Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Wir übernehmen die Korrespondenz für Sie und leiten bei Bedarf rechtliche Schritte ein.

Ihr Anwalt für Photovoltaik-Recht in Frankfurt am Main und Umgebung

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